Erbschaften

Lieber Tierfreund!

Mit den Beiträgen unserer Mitglieder können wir nur einen kleinen Teil der Kosten decken, die für Futter, ärztliche Versorgung der Tiere, Kastrationsprogramme und vieles mehr tagtäglich anfallen. Deshalb sind wir zusätzlich auf Spenden angewiesen.
Manche besonders großzügige Tierfreunde verfügen, dass nach ihrem Ableben ihr Nachlass an den Tierschutz fällt und so direkt für den Schutz der Tiere verwendet werden kann. Dies ist häufig der Fall, wenn es keine Angehörigen gibt oder diese sich nicht um den Erblasser kümmern, so dass das Haustier oder die Haustiere in den letzten Lebensjahren zum einzigen Freund geworden sind. Ist ein Haustier vorhanden, ist ein Erbe meist an die Bedingung geknüpft, dass sich der Tierschutzverein um das Tier kümmert und es lebenslang versorgt. Diese Verpflichtung würden wir gerne übernehmen. Vielleicht haben auch Sie schon darüber nachgedacht, wie Sie das in Ihrem Leben Erarbeitete für die Zukunft erhalten und einem sinnvollen Zweck zuführen können. Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt das Erbe automatisch dem Staat zu, was in der Regel nicht dem Wunsch des Erblassers entspricht. Der Katzenschutzverein Kühlungsborn e.V. informiert Sie gerne darüber, damit Ihr Lebenserfolg auch nach Ihrem Ableben Bestand hat und Gutes bewirkt.
Wenn Sie das Glück haben, Ihr Erspartes oder Ihre Immobilien an liebe Angehörige vererben zu können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie einen kleinen Teil Ihrer Reichtümer nach Ihrem Tod dem Katzenschutz zukommen lassen. Wir versichern Ihnen, dass der Katzenschutzverein Kühlungsborn e.V. Ihr Erbe nur zu dem einen Zweck einsetzt: Dem Schutz der Tiere! Wenn Sie eine Erbschaft an unseren Verein in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sprechen dann gerne mit Ihnen über dieses – allzu oft noch mit einem Tabu behaftete – Thema.